Testamentspende

Testamentspende

Verschenken Sie Glück mit Ihrem Testament!

"Stellen Sie sich vor, Sie könnten mit Ihrem Vermächtnis die Türen zu einer besseren Zukunft öffnen – für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder Lernbehinderung. Für junge Menschen, die davon träumen, eines Tages ihren Platz in der Gesellschaft zu finden: eine Arbeit, die Freude bereitet; Freundschaften, die Halt geben und das Gefühl, wertgeschätzt und integriert zu sein.

Die Stiftung Bühl engagiert sich mit Herz und Verstand dafür, diesen Kindern und Jugendlichen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Doch um diese Vision Realität werden zu lassen, sind wir auf Unterstützung angewiesen. Eine besonders bedeutsame Möglichkeit, Gutes zu tun, ist eine Erbschaftsspende. Indem Sie die Stiftung Bühl in Ihrem Testament berücksichtigen, tragen Sie dazu bei, dass diese jungen Menschen ihre Stärken entfalten und ihre Träume verwirklichen können. Sie geben ihnen Hoffnung, Perspektiven – und die Chance auf ein Leben voller Möglichkeiten.

Natürlich bleiben Ihre Wünsche dabei immer im Zentrum: Ihre letztwillige Verfügung kann jederzeit geändert werden. Gemeinsam schaffen wir etwas Dauerhaftes, etwas, das weit über den Moment hinausreicht. Lassen Sie uns gemeinsam Zukunft gestalten – für die, die sie am meisten brauchen."

Testament erstellen und uns berücksichtigen


Wie muss ich vorgehen?

1.) Erstellen Sie eine kostenlose Testamentvorlage und berechnen Sie die Pflichtteile.

2.) Schreiben Sie die Testamentvorlage von Hand ab und fügen Sie Datum und Unterschrift hinzu.

3.) Deponieren Sie das Dokument entweder bei der zuständigen Amtsstelle des Kantons, einem Notar/Rechtsanwalt oder an einem leicht auffindbaren Ort.

Sie möchten gerne mehr zum Thema Testament erfahren?

Juristische Beratung

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Die Erbrechtsspezialisten von „DeinAdieu“ bieten eine kostenlose Erstberatung an.

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Testamentvorlage

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Sie können Ihr individuelles und rechtlich einwandfreies Testament kostenfrei über unsere Partnerorganisation „DeinAdieu“ erstellen.

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Warum ist es so wichtig, sich mit dem Thema Nachlass zu beschäftigen?

In der Schweiz gilt seit Januar 2023 ein neues Erbrecht. In diesem wurden die gesetzlichen Pflichtteile reduziert und die frei verfügbare Quote erhöht. Das heisst, wer sein Erbe mit einem Erbvertrag oder einem Testament regelt, kann dank des revidierten Erbrechts über mindestens die Hälfte seines Vermögens frei verfügen und selbst bestimmen, wen er mit seinem Nachlass unterstützen möchte.

Sich mit dem Thema Testament und Nachlass auseinanderzusetzen ist keine leichte Aufgabe. Wer nicht möchte, dass sein Erbe nach dem Schweizer Erbrecht, was besagt: … "Abgesehen vom Ehepartner haben nur Blutsverwandte einen gesetzlichen Erbanspruch. Der hinterbliebene Lebenspartner, Stiefkinder und andere Nichtverwandte gehen leer aus."… geregelt wird, der kommt nicht drum herum, sich mit dem Thema Nachlass/Testament auseinanderzusetzen.

Vorsorge ist wichtig!

Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu ermöglicht Ihnen, ganz unverbindlich und ohne Kosten, neben einem Testament auch einen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung  für Ihre persönliche Situation zu erstellen.

Mit einer Erbschaftsspende in die Zukunft von jungen Menschen mit Behinderung investieren!

Wir verstehen, dass die Entscheidung, eine Wohltätigkeitsorganisation in Ihrem Testament zu berücksichtigen, eine persönliche und sorgfältig abgewogene Entscheidung ist.

Ihre großzügige Unterstützung ermöglicht der Stiftung Bühl, Bildungsprogramme und, soziale Projekte zu fördern sowie wichtige Investitionen in die Zukunft zu tätigen, die Kindern und Jugendlichen helfen, ihre Talente zu entfalten, einen Beruf zu erlernen und ihr volles Potenzial zu erreichen. Wir versichern, dass wir Ihre Spende mit größter Verantwortung und Transparenz verwalten werden.

Sie möchten das soziale Engagement der Stiftung Bühl in Ihrem Testament oder in Form einer Trauerspenden unterstützen, hätten aber gerne mehr Informationen?

Sehr gerne stehen wir für Auskünfte und persönliche Gespräche zur Verfügung.

Romy Nestler

Ihre Kontaktperson

Romy Nestler

Kommunikation und Fundraising

romy.nestler@stiftung-buehl.ch

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr Interesse