Aufnahme in die heilpädagogische Schule

Die weiteren Schritte bis zur Aufnahme

Vor einer Aufnahme muss geklärt sein, ob eine separative Sonderschulung empfohlen wird und ob der Sonderschultypus der Heilpädagogischen Schule dem Unterstützungsbedarf des Kindes oder der jugendlichen Person entspricht. Die Empfehlung erfolgt in der Regel durch den Schulpsychologischen Dienst. Das weitere Aufnahmeverfahren unterscheidet sich danach, ob ausschliesslich die Tagessonderschule oder zusätzlich ein Wohnangebot genutzt werden soll.

In einem Erstgespräch lernen wir das Kind oder die jugendliche Person, die aktuelle Situation und die individuellen Zielsetzungen kennen. Mindestens eine erziehungsberechtigte oder andere enge Bezugsperson nimmt am Gespräch teil. Steht zusätzlich ein Wohnangebot im Fokus, werden nach Möglichkeit auch die Beistandsperson sowie weitere beteiligte Fachpersonen einbezogen.

Für den Besuch der Tagessonderschule ist anschliessend die Zuweisung durch die zuständige Schulpflege beziehungsweise Schulgemeinde erforderlich. Voraussetzung ist, dass der Sonderschultypus dem Angebot der Heilpädagogischen Schule entspricht und wir dem individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf des Kindes oder der jugendlichen Person gerecht werden können. Eine Schnupperphase und ein separates Auswertungsgespräch sind nicht notwendig. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der verfügbaren Plätze.

Bei Interesse an einem Wohnangebot ist nach dem Erstgespräch in der Regel eine Schnupperwoche vorgesehen. Sie ermöglicht dem Kind oder der jugendlichen Person, den Schul- und Wohnalltag kennenzulernen. Gleichzeitig prüfen alle Beteiligten, ob das Angebot der Stiftung Bühl dem Unterstützungsbedarf entspricht.

Nach der Schnupperwoche findet ein Auswertungsgespräch statt. Wenn das Angebot geeignet ist, die Voraussetzungen erfüllt sind und ein Platz verfügbar ist, unterbreitet die Stiftung Bühl ein konkretes Aufnahmeangebot.

Für das Wohnangebot ist zusätzlich zur schulischen Zuweisung eine Kostengutsprache der zuständigen kantonalen Behörde erforderlich. Die Kinder- und Jugendhilfezentren, die Sozialzentren der Stadt Zürich, Beistandspersonen oder andere Fachstellen können die Eltern bei der Antragstellung unterstützen.

Ein Erstgespräch oder eine Schnupperwoche begründet keinen Anspruch auf Aufnahme.

Die Schritte bis zur Aufnahme auf einem Blick

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Vizedirektor

markus.betschart(at)stiftung-buehl.ch

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