Aufnahme in die heilpädagogische Schule

Die weiteren Schritte bis zur Aufnahme

1. Vorgängig muss geklärt sein, ob eine separative Sonderschulung durch den Schulpsychologischen Dienst und/oder der Schulpflege empfohlen wird. Grundsätzlich unterscheidet sich das Aufnahmeverfahren und ist abhängig davon ob:

  • Die Heilpädagogische Schule ohne Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit besucht werden möchte.
  • Die Heilpädagogische Schule mit Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit (Heimpflege) besucht werden möchte. 

2. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um die individuellen Zielsetzungen aufzunehmen und einen ersten Eindruck zu erhalten. Am Erstgespräch nimmt nebst dem Kind oder dem/der Jugendlichen jeweils mindestens eine Bezugsperson am Gespräch teil. Steht ein Angebot der Heimpflege (Wohnen) im Fokus, so sollte die Beistandschaft mit dabei sein.

Bei Kindern und Jugendlichen die unsere Heilpädagogische Schule ohne Wohnangebot besuchen möchten, benötigt es nun einen Zuweisungsentscheid der Schulgemeinde. In der Regel ist der Schulpsychologische Dienst für den Antrag zuständig. Bei Bedarf ermöglichen wir auch einen Einblick in den Schulalltag (Schnuppertage).

3. Bei Kindern und Jugendlichen, welche sich für ein Wohnangebot interessieren, ist eine Schnupperwoche vorgesehen. Der Schnupperaufenthalt dient als Entscheidungshilfe, ob die Stiftung Bühl der richtige Ort für die weitere Förderung ist.

4. Beim Auswertungsgespräch geben wir Ihnen unsere Rückmeldung. Sofern es gegenseitig passt, erhalten Sie ein konkretes Angebot. Nebst dem Kind/Jugendlichen und den Eltern, können auch einweisende Behörden, Beistandschaft oder der Schulpsychologischer Dienst und weitere involvierte Personen teilnehmen.

Nebst dem Zuweisungsentscheid der Schulgemeinde benötigt es für das Wohnangebot (Heimpflege) eine Kostengutsprache. Diese erwirken die Erziehungsberechtigten, indem sie einen Antrag an die Kantonalen Behörden (AJB) richten. Die Jugendhilfestellen, d.h. die Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) und die Sozialzentren der Stadt Zürich unterstützen Eltern und urteilsfähige Minderjährige bei der Antragstellung. Eltern können der Beistandsperson oder einer Fachstelle auch die Vollmacht erteilen, den Antrag für sie einzureichen.

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Bea Mosimann

Ihre Kontaktperson

Bea Mosimann

Sozialarbeiterin, Integrationscoach

bea.mosimann@stiftung-buehl.ch

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