Medizinischer und Psychiatrischer Dienst

Der medizinische Dienst wird für die Schüler(innen) durch je einen Arzt bzw. eine Ärztin der Fachrichtungen Pädiatrie und für die Lernenden durch einen Allgemeinpraktiker wahrgenommen. Sie sind primär für die notwendige medizinische Grundversorgung zuständig. Bei psychiatrischen Fragestellungen arbeiten sie eng mit einem Facharzt für Psychiatrie zusammen.

Der psychiatrische Dienst wird durch einen konsiliarisch tätigen Psychiater biologischer Fachrichtung versehen. In Absprache mit den Ärzten wird dieser durch die zuständigen pädagogischen Verantwortungsträger beigezogen, wenn sich die Frage einer psychopharmakologischen Begleittherapie stellt.

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