Integrierte Sonderschulung Schüler mit geistiger Behinderung
Bei der Integrierten Sonderschulung besuchen Kinder mit geistiger Behinderung die Regelklassen und werden von Heilpädagoginnen der Stiftung Bühl gefördert und begleitet.
AngebotDie integrierte Sonderschulung erfolgt in den Gemeinden Wädenswil, Richterswil, Schönenberg und Hütten und wird in Integrationsklassen oder als Einzelintegration in der Grund-, Unter- und Mittelstufe durchgeführt. Die Schüler der integrierten Sonderschulung verfügen über ein gutes Mass an Gruppenfähigkeit und Mobilität.
Ziele
Die umfassende Förderung, basierend auf heilpädagogischen Grundlagen, erfolgt in den folgenden Lebensbereichen:
- Erfahren der eigenen Person und Aufbau eines Lebenszutrauens
- Selbstversorgung und Befähigung, einen Beitrag zur eigenen Existenzsicherung zu leisten.
- Zurechtfinden in der Umwelt
- Orientierung in sozialen Zusammenhängen und Mitwirkung bei deren Gestaltung
- Erkennen und gestalten der Sachumwelt
- Ausweiten von Interessen
Zuweisung
Die Zuweisung erfolgt durch die zuständigen Schulbehörden aufgrund einer vom Schulpsychologischen Dienst erfolgten Abklärung und festgelegten Indikation.
Die Schulpflege entscheidet über die Sonderschulung und deren Umsetzungsform (Tagessonderschule, Integrierte Sonderschulung, Sonderschulheim).
Im Rahmen von halbjährlichen Standortgesprächen wird die Zuweisung regelmässig überprüft.