Bereich Internat Schule
Im Internat Schule werden Schüler mit geistiger Behinderung oder Lernbehinderung aufgenommen. Aufgrund besonderer Sozialisationsbedürfnisse können sie nicht in ihrem angestammten Umfeld wohnen.
Die Schüler besuchen die interne Heilpädagogische Sonderschule. Die Förderung ist durch eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit geprägt und wird mit individuellen Förderungsplänen festgelegt.
AngebotDie Schüler besuchen die interne Heilpädagogische Sonderschule. Die Förderung ist durch eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit geprägt und wird mit individuellen Förderungsplänen festgelegt.
Das Internat Schule bietet in drei vollbetreuten Wohngruppen 21 Plätze an für Schüler im Alter von 8 bis 18 Jahren. Die Kinder und Jugendlichen verfügen über ein Mindestmass an Gruppenfähigkeit und Mobilität. Die Wohngruppen sind alters- und geschlechtsgemischt.
Ziele
Abgestimmt auf den persönlichen Entwicklungsstand und die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes/Jugendlichen werden im Wohnbereich folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Vermitteln von Geborgenheit, Sicherheit und Wertschätzung
- Förderung von Alltags- und Sozialkompetenzen
- Unterstützung bei der Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit
- Unterstützung beim Erlangen von Autonomie und Selbstbestimmung
- Förderung zu einer grösstmöglichen Integration in die Gesellschaft
Im Anschluss an einen Aufenthalt im Internat Schule besteht die Möglichkeit eines Wechsels in den Bereich AFJ oder in eine Wohngruppe der Abteilung Berufsbildung und Wohnen.
Zuweisung
Die Zuweisung erfolgt durch die zuständige Schulbehörde in Zusammenarbeit mit der Jugendfürsorge aufgrund einer vom Schulpsychologischen Dienst erfolgten Abklärung und festgelegten Indikation.
Die Schulpflege entscheidet über die Sonderschulung und deren Umsetzungsform.
Im Rahmen von halbjährlichen Standortgesprächen wird die Zuweisung regelmässig überprüft.