AFJ - Aufbau- und Förderungsprogramm für Jugendliche mit geistiger Behinderung im Alter von 15 bis 18 Jahren

Ins Aufbau- und Förderungsprogramm für Jugendliche (AFJ) werden Jugendliche mit  leichter bis mittelgradiger geistiger Behinderung aufgenommen. Sie werden in einem umfassenden zwei- bis dreijährigen Förderungsprogramm auf das Erwachsenenleben  vorbereitet, sowohl im schulischen wie im lebens- und arbeitspraktischen Bereich.

Angebot
Das AFJ ist für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren konzipiert. Die Schüler verfügen über ein Mindestmass an Gruppenfähigkeit und Mobilität. Das Förderungsprogramm beinhaltet den Aufenthalt in einer vollbetreuten geschlechtsgemischten Wohngruppe mit 7 Schülern, die Schulung in einer
Kleinklasse (5 Schüler) und Arbeitseinsätze in verschiedenen Betrieben der Stiftung Bühl. 

Ziele

Gemeinsam mit den Jugendlichen und den Eltern werden in beruflicher und privater Hinsicht Zukunftsperspektiven entwickelt, die einen positiven Übergang in die Erwachsenen- und Arbeitswelt ermöglichen.
Folgende Zielsetzungen stehen im Mittelpunkt:
  • Fördern der Identität als junger Erwachsener mit geistiger Behinderung
  • Sammeln von vielfältigen Arbeitserfahrungen
  • Entwickeln eines der Arbeitswelt entsprechenden Arbeitsverständnisses und einer positiven Arbeitshaltung. Erreichen der Berufswahlreife
  • Vertiefen und erweitern der kulturtechnischen Fähigkeiten (lesen, schreiben, rechnen) und des kulturellen Wissens
  • Vertiefen und erweitern der lebenspraktischen Fähigkeiten sowie der Selbständigkeit
  • Vertiefen und erweitern der sozialen Kompetenzen im Arbeitsteam und im Zusammenleben in der Wohngruppe
Die Schulungs- und Erziehungsbemühungen sind darauf ausgerichtet, dass die Jugendlichen entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten auf eine Berufslehre (PrA, EBA) oder auf eine Eingliederung im geschützten Rahmen vorbereitet werden.

Zuweisung

Die Zuweisung in das Brückenangebot erfolgt auf Antrag der Eltern bzw. der verantwortlichen Schule durch die zuständigen Schulbehörden aufgrund einer vom Schulpsychologischen Dienst erfolgten Abklärung oder Überprüfung.

Seite drucken