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Das Berufsfindungsjahr ist ein spezifisches Programm der Berufswahlvorbereitung im Rahmen der Sonderschulung. Es steht Jugendlichen mit leichter geistiger und/oder Lernbehinderung offen, die noch nicht berufsreif sind. Um die Berufswahlreife zu erlangen, benötigen sie eine vertiefte, praxisbezogene Auseinandersetzung in verschiedenen Berufsfeldern.
Zwei differenzierte Varianten - BFJ und BFJ-P
Das BFJ ist für Jugendliche vorgesehen, die auf eine strukturierte Förderung innerhalb eines Klassenverbandes angewiesen sind und eine enge Bezugspersonenarbeit durch den Klassenlehrer BFJ benötigen. Für die weiterführende schulische Förderung zeigen sie noch Interesse.
Das BFJ-P ist für Jugendliche geeignet, die bereits über eine höhere praktische Selbstständigkeit sowie gute soziale Kompetenzen verfügen. Sie sind fähig, in einem grösseren Ausmass Eigenverantwortung zu übernehmen und sind daher auf keine so enge Begleitung durch einen Klassenlehrer angewiesen. Der Praxisteil ist deshalb im BFJ-P erweitert.
Ausbildungsziele
Das Berufsfindungsjahr in beiden Varianten (BFJ und BFJ-P) ermöglicht eine differenzierte berufliche Abklärung mit dem Ziel, im Anschluss eine Berufsausbildung absolvieren zu können und eine berufliche Integration erreichen zu können.
Ausbildungsschwerpunkte
Vertiefung und Erweiterung des schulischen Bildungsstandes
Erreichung der Berufswahlreife durch Eignungsabklärung sowie Präzisierung der persönlichen Berufswünsche mit Hilfe verschiedener Berufspraktika
Förderung der sozialen Kompetenzen
Förderung im lebenspraktischen Bereich insbesondere bei den intern wohnenden Jugendlichen
- Entwicklung eines persönlichen Zukunftsbildes
- Sicherstellen einer Anschlusslösung im Rahmen einer Berufsausbildung. Diese kann in einem der Betriebe der Stiftung Bühl oder einer anderen Institution stattfinden. Sie kann aber auch - unterstützt durch einen Coach - in der Privatwirtschaft erfolgen.
Finanzierung
Das Berufsfindungsjahr ist ein schulisches Angebot im Rahmen einer Sonderschulung. Die Plätze sind beschränkt und durch den Kanton bewilligungspflichtig. Die Finanzierung erfolgt durch die jeweilige Schul-/Wohngemeinde und den Kanton. Der Finanzierungsantrag erfolgt durch die Abteilungsleitung. Den Eltern werden durch die Stiftung Bühl Nebenkosten gemäss den allgemeinen Regelungen und durch die Schulgemeinde der Elternbeitrag in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen
Ausbildungsort
Rötibodenstrasse
10, Wädenswil
Anzahl Ausbildungsplätze
max. 9 (BFJ)max. 8 (BFJ-P)