Keine Ausbildung ohne Anschlusslösung

Das Recht auf Ausbildung auch für lernschwache und behinderte Menschen ist gesetzlich verankert. Allerdings begünstigen die vom Berufsbildungsgesetz (BBG) anerkannten Ausbildungen nur die Stärkeren. Aus diesem Grund lancierte der Verband Soziale Institutionen für Menschen mit Behinderung Schweiz (INSOS) das Modell der „Praktischen Ausbildung PrA“, um auch den Schwächeren eine Ausbildung zu ermöglichen. Das Ziel ist es, die PrA im Berufsbildungsgesetz zu verankern.

Die Stiftung Bühl unterstützt dieses Ausbildungsmodell und bietet deshalb die meisten Berufsabschlüsse auf den folgenden beiden Niveaus an:


  • Eidg. Berufsattest (EBA)

  • Praktische Ausbildung (PrA)


Alle Ausbildungen auf beiden Niveaus dauern in der Regel 2 Jahre. Die tatsächliche Dauer der Praktischen Ausbildung hängt von der Finanzierungszusicherung der IV ab, welche vor Lehrbeginn vorerst nur eine 1-jährige Verfügung erlassen will.


Im Unterschied zu den bisher anerkannten Grundbildungen richtet sich die PrA in stärkerem Masse an den individuellen Fähigkeiten der Lernenden aus. Der schulische Anteil ist geringer und es gibt keinen allgemeinverbindlichen Katalog von Lehrinhalten, die von allen Lernenden erworben werden müssen. Als Abschluss erhalten diese einen Ausweis mit integriertem Nachweis ihrer individuellen Kompetenzen. Die während der gesamten Ausbildungsdauer erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in diesem Dokument ausgewiesen.


Lernende, die eine Attestausbildung absolvieren, besuchen die öffentliche Berufsschule, jene, die eine Praktische Ausbildung machen, gehen in die Berufsschule der Stiftung Bühl.


Mehr Informationen zu den beiden Ausbildungen finden Sie auf den Internetseiten "Berufsbildung Plus (EBA)" und "Insos Schweiz (PRA)".

Seite drucken