Herzlich willkommen!

Wir freuen uns, Ihr Interesse an unserer Stiftung und an unseren differenzierten Ausbildungsangeboten der Abteilung "Berufsbildung und Wohnen" geweckt zu haben. Nachfolgende finden Sie Angaben zum Aufnahmeverfahren für ein Berufsfindungsjahr bzw. für eine Berufslehre. Besten Dank.

Wir möchten Sie gerne kennenlernen. Innerhalb des nachfolgend geschilderten Aufnahmeprozesses haben wir dazu gegenseitig Gelegenheit:


  1. Möglichst Besuch einer Informationsveranstaltung (Die Termine finden Sie hier)
  2. Oder direkt telefonische Kontaktaufnahme oder Online-Anmeldung
  3. Individuelles Erstgespräch (Anmeldeformular, IV-Vollmacht, Zeugniskopien und Schulberichte etc. bitte ausgefüllt mitnehmen)
  4. Zweiwöchige Schnupperzeit (Arbeit und evt. Wohnen)
  5. Auswertungsgespräch
  6. Angebot der Stiftung Bühl
  7. Entscheid des Jugendlichen, der Eltern bzw. des Platzierungsverantwortlichen
  8. Sicherstellung der Finanzierung durch die IV bzw. durch die Schulgemeinde (bei BFJ)
  9. Lehrvertrag

Aufnahmekriterien:


  1. Diagnostizierte leichte geistige Behinderung oder Lernbehinderung
  2. Kontakt mit Schulpsychologischem Dienst (für BFJ) bzw. IV-Berufsberatung (für Berufslehre)
  3. Unterstützung der Massnahme durch Schulpsychologischem Dienst bzw. IV-Berufsberatung
  4. Gesicherte Finanzierung


Wir bitten Sie zu beachten, dass das ganze Verfahren inkl. Finanzierungszusicherung Zeit braucht und empfehlen Ihnen dringend, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen (möglichst einige Monate vor gewünschtem Lehrbeginn). Selbstverständlich können Sie sich auch noch an uns wenden, wenn sie kurzfristiger eine Ausbildungslösung suchen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

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